Krankenversicherung
Die Krankenversicherung in der der Bundesrepublik Deutschland basiert auf einem 2-Säulen Modell, der sogenannten Gesetzlichen (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV). Die Entscheidung ob die Versicherung in der GKV oder PKV erfolgt, ist von zwei Faktoren abhängig – dem Einkommen oder der beruflichen Tätigkeit. Beamte benötigen in der Regel immer eine private Absicherung, Selbstständige und Bezieher höherer Einkommen haben hier eine Wahlmöglichkeit. Im Folgenden sollen einmal kurz die Unterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Versicherung aufgeführt werden.
Die Gesetzliche Krankenversicherung
Jeder Angestellte in Deutschland ist zunächst bei einer GKV versichert. Für Verheiratete oder Kinder gilt, dass diese in der Krankenversicherung des Arbeitnehmers über die sogenannte Familienversicherung mitversichert sind. Kinder sind dabei bis zur Vollendung des 23. oder unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres noch in der Familienversicherung mitversichert. Sollte das Kind vor dieser Altersgrenze jedoch einer eigenen Beschäftigung nachgehen, fällt es aus der Familienversicherung. Die Beiträge zur GKV werden direkt vom Lohn einbehalten. Dabei arbeitet die GKV nach dem sogenannten Umlageverfahren, was nichts anderes bedeutet, als dass die GKV die Gelder, die eingenommen werden auch innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums wieder zur Begleichung der Gesundheitskosten an die Leistungserbringer abführt werden. Eine Rücklage ist in der GKV nicht vorgesehen. In der Vergangenheit wurden die Beiträge für die GKV durch die Krankenkassen festgelegt, zwischenzeitlich ist jedoch durch den Gesetzgeber ein Krankenkassenbeitrag, der für alle Kassen verbindlich vorgeschrieben ist, definiert. Aktuell beträgt der Beitragssatz 15,5 % vom Einkommen, wobei der Arbeitgeber hiervon die Hälfte des um 0,9 % verminderten Beitragssatzes – also - aktuell 7,3 % - tragen muss. Die maximale Höhe der Krankenkassenbeiträge ist dabei bis zur sogenannten Beitragsbemessungshöchstgrenze gedeckelt. Diese liegt für das Jahr 2011 bei 3.712,50 Euro. Somit kann ein Versicherter in der GKV nicht mehr als 304,42 € monatlich an Kosten zahlen. Einzige Ausnahme ist, wenn die Krankenkasse noch Zusatzbeiträge erhebt, was seit der letzten Gesundheitsreform möglich ist und von einer Reihe von Krankenkassen auch erhoben werden. Hinzu kommen noch die Praxisgebühren die man in den jeweiligen Arztpraxen, auch bei Zahnärzte Berlin, zahlen muss.
Die Private Krankenversicherung
Wer oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 44.550 Euro (3.712,50 Euro x 12 Monate) verdient hat die Wahlfreiheit entweder in die PKV zu wechseln oder in der GKV zu verbleiben. Ist die Entscheidung für die PKV gefallen, so ist im Anschluss ein Wechsel zurück in die gesetzliche Versicherung nur sehr schwer möglich. Eventuelle Kinder müssen bei Ehepaaren bei demjenigen versichert werden, die in der PKV versichert ist. Wer sich privat versichert, der muss neben der eigentlichen Krankenkasse auch noch eine Krankentagegeldversicherung abschließen, da bei abhängig Beschäftigten in der Regel eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber nur in den ersten sechs Wochen der Erkrankung geleistet wird. Danach übernimmt in der GKV dies die Krankenkasse – allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze – und in der PKV eben die Krankentagegeldversicherung. Versicherte in der GKV sollten daher, gerade wenn diese deutlich oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, unbedingt auch eine private Krankentagegeldversicherung abschließen.?